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   VG München, 24.06.2013 - M 8 K 12.4195   

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https://dejure.org/2013,36454
VG München, 24.06.2013 - M 8 K 12.4195 (https://dejure.org/2013,36454)
VG München, Entscheidung vom 24.06.2013 - M 8 K 12.4195 (https://dejure.org/2013,36454)
VG München, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - M 8 K 12.4195 (https://dejure.org/2013,36454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nutzungsuntersagung einer betrieblichen Tätigkeit als Vergnügungsstätte (Wettbüro), deren vergnügungsstättenrechtlichen Elemente nicht eindeutig belegt sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608

    Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum;

    Auszug aus VG München, 24.06.2013 - M 8 K 12.4195
    Nur soweit die wegen des Verstoßes gegen die Genehmigungspflicht formell rechtswidrige Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist, darf eine Nutzungsuntersagung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht erfolgen (BayVGH, Urt. v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - BayVBl 2006, 702 m.w.N.).
  • VG Minden, 10.02.2006 - 1 L 69/06

    Bünde: Neue Baugenehmigung für Wettbüro erforderlich

    Auszug aus VG München, 24.06.2013 - M 8 K 12.4195
    Es kommt den Besuchern nicht auf die bloße Auswahl und den Erwerb eines Produktes/einer Dienstleistung an; vielmehr besteht der Hauptzweck eines entsprechend ausgestalteten Wettlokals darin, in der Vergnügungsstätte zu verweilen, sich mit anderen auszutauschen und gemeinsam dem jeweiligen Ausgang der getätigten Wette "entgegenzufiebern" (so auch VG Minden, Urt. v. 10.2.2006 - 1 L 69/06 - aus juris).
  • VGH Bayern, 14.08.2006 - 2 ZB 06.1681
    Auszug aus VG München, 24.06.2013 - M 8 K 12.4195
    Für den Erlass einer Nutzungsuntersagung reicht grundsätzlich die bloße formelle Rechtswidrigkeit, also das Nutzen ohne die hierfür erforderliche Baugenehmigung, aus (BayVGH, Beschl. v. 14.8.2006 - 2 ZB 06.1681 - juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.05.2016 - 15 CS 16.300

    Nutzungsuntersagung einer Wettvermittlungsstelle

    Der "Verweilcharakter", den die Antragstellerin dem Vorhaben abzusprechen sucht, folgt demnach vorliegend nicht aus einer möglichst angenehmen oder geselligen Atmosphäre, die dem Kunden neben dem Abschluss seiner Wette angeboten werden soll, sondern schlicht aus der Möglichkeit, sich während des Laufs der Sportveranstaltungen in den Räumen des Wettbüros aufzuhalten, um die über Wandmonitore ausgestrahlten aktuellen Quoten und Ergebnisse der Wettkämpfe live zu verfolgen und noch während der laufenden Sportveranstaltungen in schneller Abfolge auf bestimmte Ereignisse zu wetten (zum Ganzen: BayVGH, B. v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - NVwZ-RR 2015, 774 = juris Rn. 12 ff.; ebenso: BayVGH, B. v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 8; VG Saarl., U. v. 19.11.2014 - 5 K 2185/13 - juris Rn. 51 ff., 55; VG Gelsenkirchen, B. v. 30.9.2015 - 10 L 1877/15 - juris Rn. 28; VG Göttingen, U. v. 8.10.2015 - 2 A 231/14 - juris Rn. 49; abweichend: VG München, U. v. 24.6.2013 - M 8 K 12.4195 - juris Rn. 28 f.; VG Neustadt/Weinstr., B. v. 9.2.2011 - 3 L 59/11.NW - juris Rn. 11 ff., 24 ff.; VG Schleswig, B. v. 9.5.2014 - 8 B 10/14 - juris Rn. 14 ff.; enger als hier wohl auch OVG Rh-Pf., B. v. 14.4.2011 - 8 B 10278/11 - NVwZ-RR 2011, 635 = juris Rn. 11).
  • VG München, 18.07.2017 - M 8 S 17.1962

    Nutzungsuntersagung für ein Wettbüro

    Der "Verweilcharakter", den die Antragstellerin dem Vorhaben abzusprechen sucht, folgt demnach vorliegend nicht aus einer möglichst angenehmen oder geselligen Atmosphäre, die dem Kunden neben dem Abschluss seiner Wette angeboten werden soll, sondern schlicht aus der Möglichkeit, sich während des Laufs der Sportveranstaltungen in den Räumen des Wettbüros aufzuhalten, um die über Wandmonitore ausgestrahlten aktuellen Quoten und Ergebnisse der Wettkämpfe live zu verfolgen und noch während der laufenden Sportveranstaltungen in schneller Abfolge auf bestimmte Ereignisse zu wetten (zum Ganzen: BayVGH, B.v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - NVwZ-RR 2015, 774 - juris Rn. 12 ff.; ebenso: BayVGH, B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 8; VG Saarl., U.v. 19.11.2014 - 5 K 2185/13 - juris Rn. 51 ff., 55; VG Gelsenkirchen, B.v. 30.9.2015 - 10 L 1877/15 - juris Rn. 28; VG Göttingen, U.v. 8.10.2015 - 2 A 231/14 - juris Rn. 49; abweichend: VG München, U.v. 24.6.2013 - M 8 K 12.4195 - juris Rn. 28 f.; VG Neustadt/Weinstr., B.v. 9.2.2011 - 3 L 59/11.NW - juris Rn. 11 ff., 24 ff.; VG Schleswig, B.v. 9.5.2014 - 8 B 10/14 - juris Rn. 14 ff.; enger als hier wohl auch OVG Rh-Pf., B.v. 14.4.2011 - 8 B 10278/11 - juris Rn. 11).
  • VG Düsseldorf, 12.09.2016 - 28 K 5502/16

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Baugenehmigung für eine Wettannahmestelle;

    vgl. VG München, Urteil vom 24. Juni 2013 - M 8 K 12.4195 -, juris.
  • VG München, 03.11.2017 - M 8 S 17.4461

    Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung als Wettbüro

    Der "Verweilcharakter" folgt demnach vorliegend nicht aus einer möglichst angenehmen oder geselligen Atmosphäre, die dem Kunden neben dem Abschluss seiner Wette angeboten werden soll, sondern schlicht aus der Möglichkeit, sich während des Laufs der Sportveranstaltungen in den Räumen des Wettbüros aufzuhalten, um die über Wandmonitore ausgestrahlten aktuellen Quoten und Ergebnisse der Wettkämpfe live zu verfolgen und noch während der laufenden Sportveranstaltungen in schneller Abfolge auf bestimmte Ereignisse zu wetten (zum Ganzen: BayVGH, B.v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - NVwZ-RR 2015, 774 - juris Rn. 12 ff.; ebenso: BayVGH, B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 8; VG Saarl., U.v. 19.11.2014 - 5 K 2185/13 - juris Rn. 51 ff., 55; VG Gelsenkirchen, B.v. 30.9.2015 - 10 L 1877/15 - juris Rn. 28; VG Göttingen, U.v. 8.10.2015 - 2 A 231/14 - juris Rn. 49; abweichend: VG München, U.v. 24.6.2013 - M 8 K 12.4195 - juris Rn. 28 f.; VG Neustadt/Weinstr., B.v. 9.2.2011 - 3 L 59/11.NW - juris Rn. 11 ff., 24 ff.; VG Schleswig, B.v. 9.5.2014 - 8 B 10/14 - juris Rn. 14 ff.; enger als hier wohl auch OVG Rh-Pf., B.v. 14.4.2011 - 8 B 10278/11 - juris Rn. 11).
  • VG Ansbach, 09.09.2020 - AN 9 K 19.01782

    Vorbescheid für Nutzungsänderung von Geschäftsräumen einer Bank in Shop für

    Aufgrund der Größe der Gasträume von insgesamt 91 m² liegen keine Anhaltspunkte vor, von einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte auszugehen (vgl. hierzu BVerwG vom 28.07.1988 - NVwZ 1989, 50; BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 9 B 10.363 - juris; B.v. 19.06.2012 - 9 ZB 09.11 - juris; VG München, U.v. 24.6.2013 - M 8 K 12.4195).
  • VG Düsseldorf, 12.09.2016 - 28 K 6084/15

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Öffnung einer Tür zwischen einer Gaststätte

    vgl. VG München, Urteil vom 24. Juni 2013 - M 8 K 12.4195 -, Juris.
  • VG München, 04.05.2015 - M 8 K 14.203

    Nutzungsuntersagung als Dauerverwaltungsakt

    Die Einstufung einer Wettvermittlungsstelle als Vergnügungsstätte sei nur dann gerechtfertigt, wenn die Dienstleistung "vor allem das Erleben des dazu gehörigen Sportereignisses per Live-Übertragung und der Möglichkeit hierbei Getränke (oder auch Speisen) einzunehmen sowie schließlich dem Ergebnis der Wette entgegen zu fiebern" (VG München, U. v. 24.06.2013 - M 8 K 12.4195).
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